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Bauverhandlungstermine und Bauberatungstermine auf Anfrage!
Bitte beachten Sie, dass jedes Bauansuchen laut Gesetz einer Vorprüfung bedarf und die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen für das Stattfinden einer Bauverhandlung unabdingbar ist. Der Gesetzgeber sieht für die Verfahrensdauer im vereinfachten Verfahren 3 Monate, bei regulären Verfahren 6 Monate, vor. Die positive Erledigung eines Ansuchens kann erst nach Vorliegen der wesentlichen Nachweise stattfinden, was in Einzelfällen zu Verzögerungen führen kann. Selbstverständlich sind wir jedoch bemüht, im Verfahren so rasch wie möglich zu entscheiden.
Hermann Mitterwallner
DI, DO, FR 08-12 Uhr
Erika Schnell
Entwurfauflagen Raumordnung
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Checkliste_Infrastrukturanfrage_A1
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Datenblatt-AGWR-II-V-2-0
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Beiblatt technische Beschreibung Luftwärmepumpe
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