1. Impressum / Offenlegung gemäß §§ 24f MedienG

Medieninhaber:

Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau

Herausgeber:

Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau
Ansprechperson Bürgermeister Mag. Josef Steger
Adresse: 5541 Altenmarkt, Michael-Walchhofer-Straße 6
Telefon +43 6452 5911-0
Fax +43 6452 5911-30
E-Mail gemeinde@altenmarkt.at

Gemeindekennzahl 50401
UID-Nummer ATU38520301
DVR-Nummer der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau 0402265
Medienlinie gemäß § 25 Abs 4 MedienG. Die Homepage der Gemeinde Altenmarkt bietet der Öffentlichkeit Informationen, sowie E-Government Dienste der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau. 

2. Kundmachung gemäß § 13 AVG – Nutzungsbedingungen für die Gemeindehomepage

Schriftlich

Schreiben an die Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau richten Sie daher ausschließlich an die Adresse Michael-Walchhofer-Straße 6, 5541 Altenmarkt im Pongau.

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, sofern bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Telefon und Fax

Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 06452/5911-0 während der Amtsstunden zur Verfügung. Falls Sie die Übermittlungen per Telefax wünschen, dann verwenden Sie bitte die  Nummer 06452/5911-30.

E-Mail

Wenn Sie elektronisch mit uns kommunizieren möchten, dann verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse. Dadurch werden unnötige Verzögerungen sowie Versäumnisse von Fristen vermieden. Richten Sie Ihr Schreiben daher bitte immer an gemeinde@altenmarkt.at. Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde können Sie dabei folgende Formate verwenden:

Text (plain text)  
Dokument
Text Dokument
Text Dokument
Tabelle
Grafik
Bild 
HTML text
Komprimierung    
ASCII
portable document format  
RTF-Format
MS Office Word
MS Office Excel
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PDF
RTF
DOC, DOCX
XLS, LXSX
GIF, BMP
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Amtsstunden

Montag und Mittwoch: Von 08.00 bis 12.00 und sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag: Von 08.00 bis 12.00 Uhr

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, dann ersuchen wir um vorherige Vereinbarung eines Termins.

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer stimmt zu, dass die Nutzung der angebotenen Dienste ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Abgesehen davon übernimmt die Gemeinde Altenmarkt keine Verpflichtung, die im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten. Der Besucher nimmt dies folglich mit der Nutzung der Seite zur Kenntnis.

Sowohl die Bereitstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Das betrifft insbesondere den Datenschutz, das Urheberrecht sowie den Marken- und Musterschutz.

Die auf der Website wiedergegebenen Inhalte dienen trotz gewissenhafter Aufarbeitung lediglich der Information. Für dennoch enthaltene Fehler können wir keine Haftung übernehmen. Überdies ist die Gemeinde Altenmarkt nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

4. Recht auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde

„Die Marktgemeinde Altenmarkt stellt ab 01.01.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Marktgemeinde Altenmarkt, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.

Elektronische Antragstellung: Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Marktgemeinde Altenmarkt auf ihrer Website unter www.altenmarkt.at Online-Formulare zur Verfügung.

Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller*innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.

Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Marktgemeinde Altenmarkt erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.“