Kennzeichnung einer raumordnungsmäßigen Ortskernabgrenzung

Um für die Handelsstruktur im Ort Vorsorge zu treffen, wurde bereits in der vergangenen Periode der Gemeindevertretung der Ortsplaner mit der Ausarbeitung eines Entwurfes zur raumordnungsmäßigen Ortskernabgrenzung beauftragt.

Innerhalb einer Ortskernabgrenzung wäre erst ab einer Verkaufsfläche von 600 m² bei Verbrauchermärkten (= Warensortiment ausschließlich oder überwiegend Lebens- und Genussmittel für Letztverbraucher – umgangssprachlich „Supermärkte“) eine Handelsgroßbetriebswidmung erforderlich.

Im betroffenen Gebiet wäre die Widmung einer Handelsgroßbetriebsfläche – vorbehaltlich eines durch die Gemeindevertretung positiv beschlossenen und aufsichtsbehördlich genehmigten Widmungsverfahrens – ohne Standortverordnung durch die Salzburger Landesregierung möglich.

In den vom Ortsplaner vorbereiteten, von der Aufsichtsbehörde vorbegutachteten Entwurf kann bis 16.04.2025 während der Amtszeiten im Bauamt Einsicht genommen werden.

Da sich eine allfällige Ortskernabgrenzung auf die vorhandene Handelsstruktur auswirken könnte, lädt die Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau am Dienstag, 08.04.2025 um 19:30 Uhr zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in die Festhalle der Gemeinde ein. Herr DI Martin Sigl als Sachverständiger unseres Ortsplanungsbüros Allee42 Landschaftsarchitekten GmbH & Co KG stellt den Entwurf vor und steht für diesbezügliche Fragen zur Verfügung. Besonders den Altenmarkter Gewerbetreibenden soll die Gelegenheit zur Abklärung allfälliger Auswirkungen durch eine mögliche Ortskernabgrenzung geboten werden.

Zusätzlich finden Sprechtage am Mittwoch, 09.04.2025 und am Mittwoch, 16.04.2025 im Bauamt statt, um die Gelegenheit zur Abgabe von Anregungen zu bieten. Um schriftliche bzw. telefonische Terminabstimmung (06452/5911-120) darf ersucht werden.

Die 4-wöchige Auflage des Entwurfes erfolgt dann ggf. nach dem Auflagebeschluss der Gemeindevertretung im Laufe des weiteren Verfahrens.