Information zur Kindergarteneinschreibung

EINSCHREIBUNG FÜR KINDERGARTEN & TAGESBETREUUNG!

Von Montag, 10.02.2025 bis Freitag, 21.02.2025

findet im Kindergarten (Zauchenseestraße 3) und in der KIKI (Michael-Walchhofer-Straße 8)
in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr die Einschreibung für das Jahr 2025/26 statt!

Bei Bedarf eines Betreuungsplatzes können Sie die dafür benötigten Formulare auf unserer Gemeindehomepage downloaden oder im Kindergarten/der KIKI zwischen 8.00 und 12.00 Uhr erhalten. Die ausgefüllten Formulare bitte in den Wochen VOR dem Einschreibungszeitraum im Kindergarten abgeben, per Mail an kindergarten@altenmarkt.at oder per Post schicken.

Für die Kleinkindgruppe und Kinder unter 3 Jahren (Stichtag 01.09.2024) sind die von der Gemeinde vorgegebenen Arbeitsbestätigungen (siehe Homepage) von beiden Elternteilen ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterzeichnet beizulegen. Für ein kurzes Informationsgespräch (mit Kind) bitte telefonisch einen Termin vereinbaren. Dieser findet im Kindergarten oder in der KIKI in den oben genannten Wochen statt. Die Vergabe der Plätze findet unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren in den Wochen nach der Einschreibung statt – je nach Anzahl der Anmeldungen.

Sollten Sie keinen Bedarf haben, bitte wir euch, uns telefonisch oder per Mail Bescheid zu geben.
Für weitere Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Egger Viola   &   Berner Sandrina
(Leitung KIKI)    (Leitung Kindergarten)


Hinweis der Marktgemeinde Altenmarkt:
Die Marktgemeinde Altenmarkt weist darauf hin, dass bei Anmeldungen in Kinderbetreuungseinrichtungen außerhalb des Gemeindekindergartens keine Kostenübernahmen durch die Gemeinde erfolgen werden, wenn die Anmeldung ohne Zustimmung der Gemeinde erfolgt. Die Gemeinde subventioniert jeden Kindergartenplatz pro Jahr mit rund 5.500 Euro. Eine vollständige Auslastung des gemeindeeigenen Kindergartens ist daher betriebswirtschaftlich geboten.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die, bei der Anmeldung angebenden Betreuungszeiten verbindlich sind und nur halbjährlich verändert werden können.