Entlastung von jungen Familien und pflegebedürftigen Personen
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Altenmarkt beschloss in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2024 einstimmig die Gewährung einer Unterstützungsleistung zur Entsorgung von Babywindeln und Inkontinenzprodukten. Dies soll zur finanziellen Entlastung von Betroffenen beitragen.
Die Gewährung der Unterstützungsleistung erfolgt über einen Antrag, welcher auf der Homepage der Marktgemeinde Altenmarkt abrufbar und vollständig ausgefüllt beim Gemeindeamt einzureichen ist.
Die Möglichkeit der Zuerkennung der Unterstützungsleistung gilt bei Babywindeln für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres, bei Inkontinenzprodukten ist die Vorlage einer ärztlichen Verordnung oder dergleichen zwingend erforderlich. Die Gewährung der Unterstützungsleistung ist auf maximal 2 Jahre befristet und erfolgt in Form einer Abgabengutschrift auf dem Gebührenkonto des Steuerpflichtigen für die Entrichtung der Müll-Leistungsgebühr im Ausmaß von 250 kg pro Jahr.
pdf, 87 kB