Welche Pflichten Hundehalter haben

Auf Grund immer wieder auftretender Konflikte, möchten wir in Bezug auf die Hundehaltung auf folgende Verpflichtungen für Hundebesitzer hinweisen:

  • Jeder Hund (auch jeder Nutz- oder Hofhund) ist im Gemeindeamt der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau anzumelden!
  • Leinenpflicht im gesamten Gemeindegebiet.
  • Verpflichtung der Hundekotbeseitigung – es stehen im gesamten Gemeindegebiet ausreichend Mülleimer und dazugehörige Spender zur Verfügung. Die Gassisackerl gehören nicht in den Biomüll, bitte nur im Restmüll entsorgen!
  • Hundeverbot auf Spielplätzen – Das Mitführen oder frei laufen lassen von Hunden auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist ausdrücklich verboten. Hier dürfen wir auf die Hundefreilaufzone an der Enns verweisen.
  • Die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen als Hundetoilette und Freilaufgelände ist strengstens untersagt

Wir bitten auch alle Vermieter, auch ihre Gäste auf diese Pflichten hinzuweisen, da mit Beginn der Wintersaison immer wieder ein starker Anstieg der Verunreinigungen einhergeht!


Warum die Leine Pflicht ist

Für ein friedliches Zusammenleben zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern ist die Einhaltung einiger – recht einfacher – Regeln erforderlich.

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der angemeldeten Hunde in Altenmarkt enorm gestiegen. Menschen verbringen gerne Zeit mit den treuen Vierbeinern. Das ist gut so. Weniger gut ist es, wenn Hundehalter die Regeln nicht einhalten und somit Konflikte auslösen.

In der Gemeinde gibt es eine ortspolizeiliche Verordnung, die folgende zentrale Vorgabe beinhaltet:

Meldepflicht 

Im Gemeindegebiet gehaltene, über zwölf Wochen alte Hunde müssen vom Hundehalter der Marktgemeinde innerhalb einer Woche ab Haltung mit den folgenden Daten gemeldet werden. Das gilt auch für Nutzhunde wie Blindenführer- oder Wachhunde, sowie Hunde auf Bauernhöfen.

  • Name und Anschrift des Hundehalters;
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes, ev. Rufname;
  • Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;
  • Die Kennzeichnungsnummer (Nr. des Chip-Implantats laut Tierschutzgesetz);
  • der erforderliche Sachkundenachweis gem. § 21 Sbg. Landes-Sicherheitsgesetz
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Die Hundesteuer beträgt 63 Euro pro Jahr und Hund.

Leinenpflicht

„Hunde müssen außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet, auf für jedermann begehbaren öffentlichen Orten, an der Leine geführt werden.“ Wird dies nicht eingehalten, steht es jedermann frei, eine Anzeige gegen den Hundehalter bei der Gemeinde einzubringen. Diese veranlasst ein Verwaltungsstrafverfahren, der Hundehalter erhält eine Geldstrafe.

Entsorgung von Hundekot

Auch für die Entsorgung der Exkremente gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Es ist also nicht nur eine moralische Untat, wenn man zulässt, dass sein Tier Gehwege, Winterwanderwege, Parks oder landwirtschaftliche Flächen verschmutzt, sondern vor allem ein Gesetzesbruch.

Leider gibt es unter den Hundehaltern immer wieder welche, die sich nicht an die Regeln halten und denen die negativen Auswirkungen für ihre Umwelt offenbar egal sind. Landwirte weisen darauf hin, dass ihre Futterflächen stark an Qualität verlieren, wenn sie durch Hundekot verunreinigt werden. Parasiten (Neosporose) im Hundekot werden von unseren Kühen über die Nahrung aufgenommen und führen von Fruchtbarkeitsproblemen bis hin zu Totgeburten.

Rücksichtslos und ärgerlich sind Verunreinigungen der ansonsten bestens gepflegten Spazierwege und Wiesen durch Hundebesitzer, die es nicht für nötig halten, die Wege sauber zu halten.