Im Zuge der Aktion „Gemeinsam sicher“ möchte die Polizei Altenmarkt prophylaktisch auf die Thematik „K.O-Tropfen“ aufmerksam machen.
K.O.-Tropfen im Getränk?
Wir können wieder ausgehen, die Zeit genießen und gemeinsam mit Freunden Lokale besuchen. Es gibt aber Menschen, die diese Freiheit ausnutzen und versuchen, andere mit K.O.-Tropfen gefügig zu machen.
Die K.O.-Mittel sind farb- und geruchlos, schmecken salzig bis seifig, sind jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar.
Wirkung von K.O.-Mitteln
- Plötzlicher Schwindel und Übelkeit
- Wahrnehmungsschwierigkeiten
- Bewusstseinstrübung, Dämmerzustand („Gefühl, wie in Watte gepackt“)
- Willenlosigkeit
- Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit
- Erinnerungslücken bis hin zur Amnesie
In diesem willenlosen Dämmerzustand – ähnlich dem eines schweren Alkoholrausches – hat der Täter Zeit, das Opfer an einen anderen Ort zu bringen, um es dort zu missbrauchen. In weiterer Folge führen K.O.-Mittel meist zur Bewusstlosigkeit und zum Verlust der Erinnerung.
Opfer erwachen dann mit bruchstückhafter oder ohne Erinnerung an fremden Orten oder zu Hause, ohne zu wissen wie sie dorthin gekommen sind. Die Zweifel darüber, was passiert ist und um wen es sich bei dem Täter handelt, ist für die betroffenen Frauen sehr belastend, beschämend und verunsichernd.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Der Täterkreis kann größer sein als gedacht – Fremde, neue Bekannte aber auch vermeintliche „Freunde“.
- Das eigene Getränk nie unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen!
- Mit Freundinnen und Freunden vereinbaren, gegenseitig auf die Getränke aufzupassen.
- Keine offenen Getränke von fremden Personen annehmen.
- Einladungen nur annehmen, wenn der Weg des Getränkes von der Bar bis in die eigene Hand verfolgt werden kann.
- Blind Dates oder Online-Verabredungen immer an bekannten und öffentlichen Orten vereinbaren und eine Vertrauensperson darüber informieren.
- Bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung sofort eine Vertrauensperson oder das Lokalpersonal um Hilfe bitten.
- Bei K.O.-Mittel-Verdacht sofort einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, bevor die volle Wirkung der Substanzen einsetzt.
- Bei Beobachtung nicht wegschauen:
Umgehende Information an das Barpersonal und Verständigung der Polizei!
Bei Bewusstlosigkeit der Person sofort die Rettung anrufen!
Beeinträchtigte Person nicht allein lassen!
Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Die Polizei Altenmarkt
Jürgen Walla, AbtInsp.