Aufgrund COVID-19- Basisverordnung im Bundesgesetzblatt gelten ab Montag den 01.08.2022 folgende Besuchsregelungen:
Für Besuche in unserem Haus gilt der 3G- Nachweis geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test oder Antigentest).
Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr.
Wenn es das Wetter zulässt sind Besuche im Freien zu bevorzugen, oder aber in den Wohneinheiten der einzelnen Bewohner.
Die Aufenthaltsbereiche sollten nach wie vor allen Bewohnern – ohne Besuch – zur Verfügung stehen.
NEU: Betretungsverbot: positiv getestete Personen (Ausnahmen unter §§ 1,4,5 der COVID-19-BMV beachten) ist das Betreten von Alten-und Pflegeheimen untersagt.
Ausnahmen vom 3G_Nachweis besteht gem.34 Abs.1Z1 2.Satz 2.der COVID-19-BMV für Besuche im Rahmen der Palliativ-und Hospizbegleitung, Seelsorge. Durchgehendes tragen einer FFP2 Maske ist verpflichtend.
Alle weiteren Regelungen für Besuche bleiben wie gehabt:
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist für die Besucher zwingend für die gesamte Dauer des Besuches vorgeschrieben.
- Die FFP2-Masken müssen bitte mitgebracht werden.
- Beim Betreten des Hauses wird eine Kontrolle durchgeführt.
- Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände! Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.
- Bitte nehmen Sie unbedingt von einem Besuch Abstand, wenn Sie verkühlt sind, Fieber haben, sich generell krank fühlen oder wenn Sie oder Menschen aus Ihrem direkten Umfeld mit einem Verdachts- oder Krankheitsfall persönlichen Kontakt hatten.
Wir danken Ihnen, dass Sie sich weiter an die Maßnahmen halten und diesen Weg konsequent mit uns weitergehen. Bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen
Mst. Jörg ZAGLMAYR, Hausleitung
Rainer HARASEK, MSc, Pflegedienstleitung