Erneut ist es in Altenmarkt gelungen, ein Baulandmodell für leistbares Wohnen zu entwickeln. Informationen und Bewerbungsunterlagen stehen ab sofort zum Download bereit.
Die Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau hat in den letzten Jahrzehnten eine sehr dynamische Entwicklung vollzogen. Die Attraktivität als Wohnort und Wirtschaftsstandort sucht im ganzen Land Salzburg seines Gleichen. Damit verbunden geht jedoch auch die Tatsache einher, dass Grund und Boden rar und somit für viele Altenmarkterinnen und Altenmarkter nicht mehr leistbar sind.
Es freut mich daher ganz besonders, dass es nach vielen Jahren wieder gelungen ist ein Baulandmodell in Altenmarkt entwickeln zu können. In Zusammenarbeit mit dem Grundeigentümer, der Land Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft mbH und der Gemeinde können nunmehr in einem ersten Schritt 13 Bauparzellen zur Vergabe ausgeschrieben werden.
Bei Interesse an einer Bewerbung finden Sie die Unterlagen und die Vergabekriterien am Ende dieser Seite zum Download.
Es wird ersucht, die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen samt Beilagen bis zum
Mittwoch, den 31. März 2021
im Bürgerservice des Gemeindeamtes Altenmarkt abzugeben oder am Postweg zuzusenden.
Der Sozial- und Wohnungsausschuss der Marktgemeinde Altenmarkt wird im Anschluss zur Bewerbungsfrist die einzelnen Grundstücksvergaben beschließen. Mit einer Mitteilung über die Grundstücksvergaben ist mit Anfang Mai 2021 zu rechnen.
Die Reihung der Bewerbungen erfolgt nach einem Punktesystem, welches Sie den Vergabekriterien entnehmen können. Entsprechend dieser Reihung wird auch die Vergabe der einzelnen Grundstücke erfolgen. Der Baulandpreis für die einzelnen Grundparzellen wird inklusive Aufschließung ca. € 225,00 brutto betragen, der Grünlandpreis wird gestaffelt nach seiner Wertigkeit noch gesondert festgelegt. Die 5 östlichen, jeweils rd. 700m² großen Grundstücke befinden sich im Privatbesitz und stehen nicht zum Verkauf.
Bezüglich des Nachweises der Finanzierbarkeit möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser erst beigebracht werden muss, wenn Sie in die engere Auswahl gezogen werden.
Der beiliegende Erschließungs- und Parzellierungsplan ist als Vorschlag zu betrachten, mögliche Änderung der Parzellierung behält sich die Marktgemeinde Altenmarkt noch vor.
Der Bürgermeister
Rupert Winter