Was ist zu tun, wenn der Reisepass verloren bzw. gestohlen wurde?
Meldung bei verlorenem bzw. gestohlenem Reisepass erforderlich
Sie haben Ihren Reisepass verloren und wieder gefunden? Den Verlust beziehungsweise die Wiederauffindung müssen Sie den Behörden melden. Erst mit der Anzeigebestätigung kann von der Passbehörde ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verreisen Sie niemals mit einem als gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepass. Ein solcher Reisepass ist in den Fahndungsdatenbanken ausgeschrieben und darf zum Grenzübertritt nicht verwendet werden. Die Einreise in Ihr Gastland könnte Ihnen verweigert werden. Melden Sie deshalb die Wiederauffindung Ihres Reisepasses umgehend der Passbehörde.
Bei Diebstahl Ihres Reisepasses hat eine Anzeige bei der Polizei zu erfolgen. Erst mit der Anzeigebestätigung kann von der Passbehörde ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bei Verlust reicht eine mündliche Bekanntgabe bei der Passbehörde.
Einreiseverweigerung trotz Widerruf der Fahndung
Ein Widerruf in den internationalen Fahndungsdatenbanken benötigt ungefähr 24 Stunden. Auch danach ist Vorsicht geboten: Da der Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden des Gastlandes bekannt wird, kann dies bis zur Verweigerung der Einreise führen. Manche Länder akzeptieren als gestohlen bzw. verloren gemeldete Reisedokumente nicht für die Ein-/Ausreise, selbst wenn Sie als wiederaufgefunden gemeldet wurden.
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Information des Bundesministeriums für Inneres vom Freitag, 7. Juni 2019, 13:00 Uhr