Online Antragstellung für Wohnbauförderung

Förderkontingente für 200 im Eigentum errichtete Einheiten, 400 gekaufte Einheiten und 3.500 Sanierungen im Jahr 2018

Online-Antragsstellung für Wohnbauförderung geht ins zweite Jahr

Anfang 2017 wurde die Wohnbauförderung auf ein Online-Antragssystem umgestellt. Ab Dienstag, 2. Jänner, sind wieder neue Antragskontingente für die Kaufförderung, die Errichtungsförderung im Eigentum und die Sanierungsförderung des Landes im Online-Förderassistenten verfügbar.

„Die Erfahrungen des ersten Jahres mit Online-Antragsstellung waren positiv. Für 2018 wurden noch Optimierungen vorgenommen“, betonte Wohnbaulandesrat Hans Mayr. In der Errichtungsförderung im Eigentum sind im ersten Quartal 2018 100, im zweiten und dritten Quartal jeweils 50 Anträge möglich, bei der Kaufförderung sind es 200 im ersten Quartal und jeweils 100 im zweiten und dritten Quartal. Bei der Sanierungsförderung richten sich die Kontingente nach der Anzahl der Wohnungen in einem Haus. Sind es bis zu zwei Wohnungen, so stehen im ersten Quartal 300 und im zweiten und dritten Quartal jeweils 200 Anträge zur Verfügung, bei mehr Wohnungen sind es 1.200 im ersten bzw. jeweils 800 in den Folgequartalen.

Die Freischaltung des Förderungsassistenten erfolgt jeweils am ersten Werktag (ausgenommen an Samstagen) zu Quartalsbeginn um 9.00 Uhr. Die Zählung des Kontingents bei der Errichtungsförderung und der Kaufförderung erfolgt anhand der Zugangslinks, bei der Sanierungsförderung anhand der abgeschickten Anträge. Sobald die jeweils vorgesehenen Kontingente ausgeschöpft sind, können keine weiteren Ansuchen ausgefüllt/abgeschickt oder Zugangslinks angefordert werden. Für die Kaufförderung und Errichtungsförderung im Eigentum gibt es eine Warteliste.

Die Zahlen können sich erhöhen, wenn im Vorquartal nach Prüfung durch die Wohnbauförderungsabteilung Ansuchen zurückgewiesen oder abgewiesen werden. In der Errichtungsförderung im Eigentum wird ein gesondertes Kontingent für kinderreiche Familien reserviert.

Für Anfragen steht die Wohnberatung Salzburg unter +43 662 8042-3000 zur Verfügung. Alle Informationen sind auch auf der Landes-Website unter www.salzburg.gv.at/wohnen zu finden. 

Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 26.12.2017