- Beratung bei der Formulierung von konkreten Zielen sowie Vorschlägen zur Kulturförderung und Kulturpolitik
- Beratung bei der Erstellung von Konzepten zu wichtigen kulturpolitischen Themen sowie zur Verwirklichung kultureller Großprojekte
- Stellungnahme im Rahmen von Begutachtungsverfahren zu Entwürfen von Landesgesetzen oder Verordnungen der Landesregierung, sofern sie kulturelle Belange betreffen
- Stellungnahme zu Verträgen über die Zusammenarbeit in kulturellen Belangen mit anderen Staaten oder Teilstaaten, dem Bund, anderen Bundesländern und Gemeinden im Land Salzburg
- Mitwirkung bei der Erstellung eines jährlichen Kunstberichts des Landes Salzburg
- Über Ersuchen der Landesregierung Erstellung von Expertisen auch zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten
Die Fachbeiräte und Arbeitsgruppen widmen sich darüber hinaus themen- und spartenspezifischen Projekten und Vorhaben.
Kandidatur und Wahl
Als Mitglied des Landeskulturbeirates können sich erstmalig alle Personen mit Wohnsitz im Bundesland Salzburg bewerben. Dabei müssen sie spätestens am letzten Wahltag (6. Juli 2017) das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bewerbungsfrist
Bewerbung als Mitglied des Landeskulturbeirates: bis 19. Mai 2017
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung für eine Kandidatur ist per Mail an die Geschäftsstelle des Landeskulturbeirates zu richten: kultur@salzburg.gv.at (Land Salzburg, Abteilung Kultur, Bildung und Gesellschaft, Franziskanergasse 5a, 5020 Salzburg).
Die Bewerbung hat dabei folgende Informationen zu beinhalten:
- Biografie der Bewerberin oder des Bewerbers (max. 1.000 Zeichen)
- Darstellung der Motivation für die Mitarbeit im Landeskulturbeirat (max. 1.000 Zeichen)
- Nennung der Sparte, für welche die Bewerberin oder der Bewerber kandidieren möchte (max. 1 Sparte)
Sparten:
Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Kulturzentren/Kulturinitiativen, Medien/Medienkunst, Musik, Volkskultur sowie eine freie Liste. Dieser sind Bewerber zuzuordnen, wenn sie sich nicht eindeutig einer anderen Sparte zuordnen lassen.
Die Bewerbungsunterlagen werden während der Zeit von Anfang Juni bis Anfang Juli 2017 auf der Homepage des Landes Salzburg unter www.salzburg.gv.at/landeskulturbeirat veröffentlicht.
Wahlberechtigt sind in weiterer Folge Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Initiativen und Einrichtungen, die innerhalb der vergangenen drei Kalenderjahre vor dem Wahljahr eine Förderung nach den Bestimmungen des Kulturförderungsgesetzes erhalten haben.
Wahlzeitraum: Juni bis Anfang Juli, letzter Wahltag: 6. Juli
Bekanntgabe der Wahlergebnisse: 10. Juli
Neue Geschäftsordnung des Landeskulturbeirates
Rückfragen: Matthias Ais