Nehmen Sie Platz im Landeskulturbeirat

2017 wird der Salzburger Landeskulturbeirat neu gewählt. Alle  Bürger mit Wohnsitz in Salzburg sind heuer erstmals dazu eingeladen, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen und als Mitglied zu kandidieren. Bewerbung bis 19. Mai 2017.

Salzburger Landes-Kulturbeirat

Nehmen Sie Platz. Im Landeskulturbeirat. Bewerbung bis 19. Mai 2017.

Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Salzburg sind heuer erstmals dazu eingeladen, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen. Somit können auch Sie als Mitglied des Landeskulturbeirates kandidieren. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, Kulturpolitik mitzugestalten und Weichen für die nächsten Jahre zu stellen.

Allgemeines zum Landeskulturbeirat

Der Landeskulturbeirat berät die Landesregierung in zentralen Fragen der Kulturpolitik, das Gremium besteht dabei künftig aus 20 Mitgliedern. Einerseits gibt es 13 gewählte Mitglieder, andererseits entsendet die Landesregierung weitere sieben Mitglieder. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Landeskulturbeirates bildet dabei das Salzburger Kulturförderungsgesetz. Die Tätigkeitsperiode beträgt jeweils vier Jahre.

Tätigkeitsbereiche (u.a.)

  • Beratung bei der Formulierung von konkreten Zielen sowie Vorschlägen zur Kulturförderung und Kulturpolitik
  • Beratung bei der Erstellung von Konzepten zu wichtigen kulturpolitischen Themen sowie zur Verwirklichung kultureller Großprojekte
  • Stellungnahme im Rahmen von Begutachtungsverfahren zu Entwürfen von Landesgesetzen oder Verordnungen der Landesregierung, sofern sie kulturelle Belange betreffen
  • Stellungnahme zu Verträgen über die Zusammenarbeit in kulturellen Belangen mit anderen Staaten oder Teilstaaten, dem Bund, anderen Bundesländern und Gemeinden im Land Salzburg
  • Mitwirkung bei der Erstellung eines jährlichen Kunstberichts des Landes Salzburg
  • Über Ersuchen der Landesregierung Erstellung von Expertisen auch zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten

Die Fachbeiräte und Arbeitsgruppen widmen sich darüber hinaus themen- und spartenspezifischen Projekten und Vorhaben.

Kandidatur und Wahl

Als Mitglied des Landeskulturbeirates können sich erstmalig alle Personen mit Wohnsitz im Bundesland Salzburg bewerben. Dabei müssen sie spätestens am letzten Wahltag (6. Juli 2017) das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bewerbungsfrist

Bewerbung als Mitglied des Landeskulturbeirates: bis 19. Mai 2017

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung für eine Kandidatur ist per Mail an die Geschäftsstelle des Landeskulturbeirates zu richten: kultur@salzburg.gv.at (Land Salzburg, Abteilung Kultur, Bildung und Gesellschaft, Franziskanergasse 5a, 5020 Salzburg).

Die Bewerbung hat dabei folgende Informationen zu beinhalten:
  • Biografie der Bewerberin oder des Bewerbers (max. 1.000 Zeichen)
  • Darstellung der Motivation für die Mitarbeit im Landeskulturbeirat (max. 1.000 Zeichen)
  • Nennung der Sparte, für welche die Bewerberin oder der Bewerber kandidieren möchte (max. 1 Sparte)

Sparten:

Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Kulturzentren/Kulturinitiativen, Medien/Medienkunst, Musik, Volkskultur sowie eine freie Liste. Dieser sind Bewerber zuzuordnen, wenn sie sich nicht eindeutig einer anderen Sparte zuordnen lassen.

Die Bewerbungsunterlagen werden während der Zeit von Anfang Juni bis Anfang Juli 2017 auf der Homepage des Landes Salzburg unter www.salzburg.gv.at/landeskulturbeirat veröffentlicht.

Wahlberechtigt sind in weiterer Folge Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Initiativen und Einrichtungen, die innerhalb der vergangenen drei Kalenderjahre vor dem Wahljahr eine Förderung nach den Bestimmungen des Kulturförderungsgesetzes erhalten haben.

Wahlzeitraum: Juni bis Anfang Juli, letzter Wahltag: 6. Juli
Bekanntgabe der Wahlergebnisse: 10. Juli

Neue Geschäftsordnung des Landeskulturbeirates

Rückfragen: Matthias Ais