Bewilligung von Flugdrohnen

Viele Drohnenbesitzer wissen nicht über die Tatsache Bescheid, dass auch gängige Drohnen aus dem Spielzeuggeschäft bewilligungspflichtig sind und riskieren hohe Strafen.

Unterstützung bei der Bewilligung von Flug-Drohnen: www.drohnenbewilligung.at

Durch die große Anzahl von 15.000 verkauften Drohnen vergangene Weihnachten wird die Brisanz dieses Themas immer tragender. Drohnenbesitzer – auch von gängigen Drohnen, welche in jedem Elektro bzw Spielzeuggeschäft zu haben sind, sind laut Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig.

Diese umfasst im groben den Flug im unbebauten und unbesiedeltem Gebiet. Das Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie über Häuser, Kirchen, Volksfeste oder Sportveranstaltung ist nicht erlaubt. Die meisten Drohnenbesitzer wissen nicht über diese Tatsache Bescheid, und laufen so Gefahr, in den vom Gesetzgeber verfügten Strafrahmen von bis zu 22.000 Euro zu fallen.

Es gibt ein hohes Gefahrenpotential, man denke an Personenschäden durch abstürzende Drohnen, Irrläufer, welche an einer Bundesstrasse oder Autobahn einen Unfall verursachen können usw.

Die wichtigsten Bestimmungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung lt LfG
  • Max. Flughöhe: 150m Flug nur über unbebauten und/oder unbesiedeltem Gebiet
  • Bewilligungskosten ca. 300 Euro
  • Nachweis einer Versicherungsbestaetigung lt. LfG

www.drohnenbewilligung.at